Liebe Legalisieren!

April 4, 2008

Heute beginnt der Frühjahrskongress der GRÜNEN JUGEND Niedersachsen (GJN) in Lehrte und auch ich werde diesem wie immer großen Spaß und Spannung versprechendem Event beiwohnen. Diesmal habe ich nebst Schlafsack und Zahnbürste auch einen verheißungsvollen Antrag im Gepäck:


Liebe legalisieren! Gegen Strafandrohung bei Inzest.

Antrag an die Landesmitgliederversammlung
AntragstellerInnen: Sarah Benke, Helge Limburg

Die Vermeidung von Inzest ist die Voraussetzung von Gesellschaftlichkeit insofern, dass sie die Bedingung ihrer Erhaltung und Entfaltung darstellt – dies will der vorliegende Antrag nicht in Frage stellen. Ihm geht es vielmehr darum, die Legitimation eines Strafgesetzes zu kritisieren, welches unverhältnismäßig in die Persönlichkeitsrechte der Betroffenen eingreift.

Mit Inzest wird zumeist sexueller Missbrauch in Verbindung gebracht. Doch die sexuelle Selbstbestimmung, insbesondere von Kindern und Jugendlichen, ist bereits durch andere Strafparagrafen geschützt. Das Inzestverbot nach Paragraf 173 StGB trifft dagegen auch Fälle echter Liebe. Hier gibt es keine Opfer, welche vor TäterInnen geschützt werden müssen.

Wie ein gesellschaftliches Tabu zum Strafgesetz wurde

Die natürliche Vermeidung von Inzest lässt sich auf den Westermarck-Effekt zurück führen: Empirische Untersuchungen belegen, dass Menschen eine Abneigung gegen sexuelle Kontakte mit jenen Personen empfinden, mit denen sie die ersten dreißig Monate ihres Lebens eng verbrachten. Dieses Verhalten lässt sich bei allen Primaten beobachten. Zum Inzest zwischen selbstbestimmten PartnerInnen kommt es daher in der Regel nur, wenn diese getrennt voneinander aufgewachsen sind.

Über Jahrtausende entwickelte sich die Abneigung gegen den Inzest zu einem gesellschaftlichen Tabu, welches heute als Gesetz mit Strafandrohung im deutschen Strafgesetzbuch verankert ist. Doch jede Strafnorm, das verlangt die Verfassung, bedarf einer sachlichen Rechtfertigung. Beim Inzest-Paragrafen wird die Strafandrohung lediglich mit dem Schutz eines traditionell von Werten und Normen geprägten Tabus gerechtfertigt.

Bis in die 90er Jahre hinein wurden in Deutschland homosexuelle Männer ebenfalls lediglich zum Schutz gesellschaftlicher Tabus ins Gefängnis gesperrt. Es wird Zeit, diesen brutalen Schutz gesellschaftlicher Tabus auch bei Geschwistern zu beenden.

Bewahrung der familiären Ordnung – Eine Paradoxie

Das Bundesverfassungsgericht urteilte am 13. März 2008, dass die deutsche Gesetzgebung bezüglich des Paragrafen 173 StGB legitim sei und begründete dies unter anderem mit der „Bewahrung der familiären Ordnung“, die nötig sei, um die Familie als solche zu schützen. Dieses Urteil steht in der Tradition der BundesgesetzgeberInnen, die bereits 1973 den Paragrafen mit der Begründung weiter gelten ließen, dass die Norm „Ehe und Familie“ vor der „familienzerstörerischen Wirkung“ inzestuöser Beziehungen schützen solle.

Doch Inzest, das belegen zahlreiche Gutachten (u.a. des Freiburger Max-Planck-Instituts für ausländisches und internationales Strafrecht, MPI), ist eher „die Folge problematischer Familienverhältnisse und nicht die Ursache“. Zudem erscheint es als fragwürdig, inwiefern die familiäre Ordnung bewahrt werden kann, wenn bei Verurteilungen entschieden wird, dass Kinder von ihren Eltern getrennt werden, weil diese wegen ihrer inzestuösen Liebesbeziehung ins Gefängnis gehen müssen.

Schädigung der Gesellschaft – Wo bleibt die Verhältnismäßigkeit?

Das Bundesverfassungsgericht entschied ebenfalls, dass das Inzestverbot ein Instrument zum Schutz der „Gesundheit der Bevölkerung“ sei, da es beim Inzest eine besondere Gefahr von Erbschäden gebe.

Inwiefern Inzest im gegenseitigen Einvernehmen der Gesellschaft schade, wurde jedoch bereits im napoleonischen Frankreich in Frage gestellt. Dort wird dieser seit 1810 nicht mehr unter Strafe gestellt. Den Anstoß hierzu lieferte die Erklärung der Menschen- und Bürgerrechte in der französischen Revolution, in der es heißt: „Das Gesetz hat nur das Recht, solche Handlungen zu verbieten, die der Gesellschaft schädlich sind.“

Dass der verschwindend geringe Prozentsatz von Inzest-Kindern ein Angriff auf die „Gesundheit der Bevölkerung“ darstelle, ist abwegig. Nach Schätzungen des Freiburger Max-Planck-Instituts machen zwar etwa zwei bis vier Prozent der Bevölkerung inzestuöse Erfahrungen, zu Verurteilungen aufgrund dieses Tatbestands kommt es in Deutschland jedoch weniger als zehn mal pro Jahr. Damit scheint das Argument, dass einvernehmlicher Inzest gravierende Auswirkungen mit gesellschaftsschädigender Folge habe, erst recht unbedeutend nichtigen Charakter zu besitzen.

„Eugenische Gesichtspunkte“ – Ein Verstoß gegen die Menschenwürde

Das Zurateziehen sogenannter „eugenischer Gesichtspunkte“, die die deutschen GesetzesgeberInnen schon 1973 insbesondere beim Geschwister-Inzest anführten, ist ein akuter Verstoß gegen die Menschenwürde.

Zwar steigt bei inzestuöser Fortpflanzung die Wahrscheinlichkeit, Krankheiten zu vererben, jedoch besteht dieses Risiko auch bei anderen Personen mit entsprechenden Erbanlagen.

Vor allem aber: Unser Grundgesetz verbietet ausdrücklich jegliche Benachteiligung und Diskriminierung von so genannten Behinderten, also auch von Menschen mit Erbgutschäden. Nach unserer Werteordnung gibt es kein „unwertes“ Leben. Wer Inzest mit der Begründung unter Strafe stellt, die Zeugung behinderter Kinder müsse gezielt verhindert werden, begibt sich gefährlich nah an die NS-Ideologie heran.

Ein sich als demokratisch und sozial bezeichnender Staat darf weder einem Paar die Fortpflanzung verbieten, noch den gesunden Menschen über das eventuell entstehende kranke Leben stellen.

Außerdem: §173 StGB stellt auch den geschützten Geschlechtsverkehr oder den Geschlechtsverkehr nachweislich zeugungsunfähiger Personen ausdrücklich unter Strafe. Selbst wenn also nicht einmal die Möglichkeit der Zeugung von Kindern besteht, droht eine Gefängnisstrafe. Dies zeigt, dass die Begründung für die Strafnorm in sich selbst widersprüchlich ist.

Verbot von Sexualität – Ein Eingriff in die Persönlichkeitsrechte

Im Frühjahr 2008 argumentierte die Mehrheit der BundesverfassungsrichterInnen, dass lediglich der „Vollzug des Beischlafs“ zwischen leiblichen Verwandten und damit „ein eng umgrenztes Verhalten“ unter Strafe stehe. Durch das im Strafgesetzbuch verankerte Inzestverbot würden „die Möglichkeiten intimer Kommunikation nur punktuell verkürzt“. Deshalb würden Betroffene nicht in eine „ausweglose Lage“ versetzt werden und es liege kein unzulässiger Eingriff in den Kernbereich privater Lebensgestaltung vor.

Diese Argumentation als tragbar zu betrachten, wäre eine absolute Farce, die der Absurdität nur noch die Krone aufsetzt: Es wird deutlich, dass die RichterInnenmehrheit in wertekonservativer Manier lediglich den Sexualakt als solchen unter Strafe stellen will, ohne jedoch das Problem tatsächlich bei der Wurzel zu packen. Ein Bundesverfassungsgericht, welches sich um das Erkennen der psychologischen und soziokulturellen Gründe für inzestuöse Handlungen drückt und entsprechend eines traditionell von Werten und Normen geprägten Tabus urteilt, kann sich nicht der sachlichen Rechtfertigung eines Strafgesetzes behaupten.

Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert die Abschaffung des Paragrafen 173 StGB, der Strafandrohung bei Beischlaf zwischen Verwandten vorsieht.
Die GRÜNE JUGEND Niedersachsen fordert die sofortige Amnestierung aller Personen, die aufgrund des §173 StGB verurteilt worden sind.

§ 173 StGB Beischlaf zwischen Verwandten

(1) Wer mit einem leiblichen Abkömmling den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) 1 Wer mit einem leiblichen Verwandten aufsteigender Linie den Beischlaf vollzieht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; dies gilt auch dann, wenn das Verwandtschaftsverhältnis erloschen ist. 2 Ebenso werden leibliche Geschwister bestraft, die miteinander den Beischlaf vollziehen.
(3) Abkömmlinge und Geschwister werden nicht nach dieser Vorschrift bestraft, wenn sie zur Zeit der Tat noch nicht achtzehn Jahre alt waren.

Entry Filed under: Heute hier - morgen dort, Jung - grün - stachelig, Politik. .

13 Comments Add your own

  • 1. Mädchen aus Ostberlin  |  April 6, 2008 at 10:48 p

    [...] Mädchen aus Ostberlin In die Politik kann man nicht gehen – Politik muss man machen. « Liebe Legalisieren! [...]

    Antworten
  • 2. Besorgter  |  April 17, 2008 at 9:27 p

    Warum erinnert mich das alles so sehr an den Kindersexskandal?

    http://de.wikipedia.org/wiki/Abschaffung_des_Sexualstrafrechts

    Haben die Grünen in den letzten Jahrzehnten den garnichts dazugelernt?
    Traurig, traurig.

    Antworten
  • 3. Mädchen aus Ostberlin  |  April 18, 2008 at 11:48 p

    Skandalisiert wird in der Regel nur, wo ein unkonventionelles Ereignis entgegen aller tradierten Werte und Normen auf eine reflexartige Borniertheit der Massen trifft.

    Traurig ist viel mehr, dass neue Erkenntnisse mit einer unreflektierten gesellschaftlichen Empörung konfrontiert werden. Ein Skandal entsteht immer als Folge moralischer Entrüstung. Doch ein Strafgesetz bedarf einer sachlichen Rechtfertigung. Darum darf es nicht mit dem brutalen Schutz gesellschaftlicher Tabus legitimiert werden.

    Antworten
  • 4. Besorgter  |  April 19, 2008 at 2:08 p

    Welche neuen Erkenntnisse meinst du?
    Ich kann dir sagen welche Erkenntnisse bei der ganzen Diskussion von Seiten der Medien als auch von so manchem Politiker schlichtweg ignoriert wurden: Nämlich die derer, die mitunter tagtäglich mit Inzestopfern und Inzestkindern direkt oder indirekt zu tun haben. Da gibt es Experten, die was wichtiges zu diesem Thema beitragen können und Keinen interessiert es.
    Auch ausserhalb des öffentlichen Interesses:
    Die Lebensrealitäten und Meinungen von Inzestkindern und Inzestopfern. Es macht mich jedesmal traurig und wütend wie hier die Aufhebung des Inzestverbotes mit den Worten „für die Liebe dieser Menschen“ gerechtfertigt werden soll, während andere Menschen schlicht um ihr eigenes überleben kämpfen.
    Inzest, das ist jetzt etwas normales. Da passen natürlich die Ansichten von Menschen, die selbst mit Inzest konfrontiert sind nicht ins Konzept.
    Das alles ist ein Skandal!

    Ach ja und noch was zu deiner Kritik an dem Bundesverfassungsgericht:
    Ich denke die Ansicht, das BVG hätte rein auf Grund traditioneller Werte und Normen so entschieden, halte ich ungerechtfertigt und dem Gericht gegenüber fast schon beleidigend. Natürlich ist das BVG der Stimmung der Bevölkerung ausgesetzt. Aber was es schlussendlich getan hat war, aus meiner Sicht, nicht schlecht: Es hat nicht gesagt, das Verbot muss abgeschafft werden und ebensowenig, dass es notwendig ist solch einen Paragraphen zu erhalten. Nein, es gab die Debatte an die Bevölkerung weiter. Und bei einem solch kontrovers diskutieren Thema, vor allem in Bezug zur Rechtfertigung des Verbotes kann ich das nur befürworten.

    Antworten
  • 5. Mädchen aus Ostberlin  |  April 19, 2008 at 11:41 p

    Dem Antrag geht es nicht darum, Inzest zu fördern oder gar salonfähig zu machen, sondern, ihn straffrei zu halten. Es sollte eher auf präventive Aufklärung sowie kontinuierliche pädagogische Beratung und psychologische Betreuung für PartnerInnen in inzestuösen Beziehungen und ihre möglichen Kinder gesetzt werden, als auf den Fortbestand eines Gesetzes mit Strafandrohung. Weder den inzestuös lebenden PartnerInnen, noch ihren Kindern wird geholfen, wenn reaktionäre Strafmaße ausgesprochen werden.

    Antworten
  • 6. Besorgter  |  April 20, 2008 at 4:33 p

    Natürlich, du hast sicherlich recht. Der Antrag will Inzest nicht salonfähig machen tut es aber, aus meiner Sicht, auf unfreiwillige Art und Weise.
    Im Titel drückt sich das wohl am deutlichsten aus. Hier wird Liebe mit Inzest verknüpft. Die Definition von Inzest bleibt die gleiche, aber das was damit gedanklich in Verbindung gebracht wird ändert sich. Und dann im zweiten Absatz, scheint das was in der Bevölkerung normalerweise als „der Inzest“ wahrgenommen wird, durch den Begriff der Mißhandlung ersetzt. In dem Antrag erscheint Inzest dann fast wie Homosexualität, als eine Art schicksalhafte Neigung zu einem bestimmten Partner. Und genau so wie Homosexualität nicht mit Gewalt in Verbindung gebracht wird so verliert auch der Begriff Inzest diese Konnotation.

    Das mit der psychologischen Betreuung und Beratung klingt gut. Aber ich denke ich sehe das dann doch ein klein wenig anders. Psychologische Unterstützung, ja, aber nicht wenn sie dazu dient die Beziehung dieser Menschen noch zu festigen. Ich denke in den U.S.A gibt es Selbsthilfegruppen, in denen Menschen aus vormals inzestiösen Beziehungen sich untereinander austauschen und ihre Trennung von ihren PartnerInnen verarbeiten.

    Versteh mich nicht falsch, das heisst nicht, dass ich gegen die Strafbarkeit bin. Denn nicht bei allen Fällen von Inzest kommen Menschen dafür ins Gefängnis, sondern es bleibt bei einer Geldstrafe. Und nicht in allen Fällen werden die Kinder ihren Eltern weggenommen.
    Ist vielleicht wie mit den Verkehrsregeln:
    Wenn jemand in einer 30er Zone 80 km/h fährt und erwischt wird, wird er bestraft, genauso wie jemand der das Selbe tut und einen Unfall dabei verursacht. Nur das Strafmaß ist ein anderes. Auch hier wird jemand bestraft, der keinen Schaden anrichtet, aber der a) sich selbst und andere in Gefahr brachte, und b) unter Umständen damit ein falsches Signal an andere Menschen sendet wie man sich im Strassenverkehr verhält. Es gibt kein Naturgesetz das besagt hohe Geschwindigkeiten führe zwangsläufig immer zu Unfällen und genauso ist auch nicht gesagt das beispielsweise auch sexuelle Kontakte zu Kindern (ich bin KEIN Pädophiler), oder Inzest nicht zwangsläufig schädlich ist. Aber die Erfahrung zeigt, dass das Gefahrenpotential in vielerlei (gesundheitlicher und psychischer) Hinsicht sehr hoch ist.

    Antworten
  • 7. Mädchen aus Ostberlin  |  April 20, 2008 at 5:22 p

    Wenn du mit „Gefahrenpotential“ meinst, dass Krankheiten vererbt werden können, finde ich das äußerst verwerflich. Damit implizierst du nämlich, dass du das Leben von Menschen mit Behinderungen als unwert empfindest. Dies ist nicht mit unserem Grundgesetz vereinbar und deshalb keine Begründung für ein Strafgesetz.

    Zudem ignorierst du, dass Inzest nicht die Ursache von Problemen ist, sondern ihre Folge. Die psychologischen und soziokulturellen Gründe für inzestuöse Handlungen werden vollkommen außer Acht gelassen. Deshalb wird dieses Problem nie behoben werden können. Menschen noch zusätzlich zu ihren gesellschaftlichen Schwierigkeiten mit Bestrafungen zu belasten, stellt in meinen Augen keine Lösung dar.

    Und was haben Staat und Gesellschaft davon, wenn inzestuös lebende Menschen ins Gefängnis kommen oder eine Geldstrafe erhalten?

    Antworten
  • 8. Besorgter  |  April 20, 2008 at 8:38 p

    Die Frage ist über was sprechen wir hier? Reden wir über den Fall aus Zwenkau und nehmen diesen als einzigste Grundlage unserer Diskussion, oder beziehen wir weitere Fälle von Inzest mitein? Und ich denke hier gibt es ein weites Spektrum: Inzest bei denen die Menschen miteinander aufgewachsen sind oder nicht, der entweder intrafamiliär oder ausserhalb der Familie stattfand, der mit oder ohne Gewalt vollzogen wurde, bei dem Kinder gezeugt wurden oder nicht, bei denen Kindern/Jugendliche die Akteure waren, oder Erwachsenen, oder Kindern/Jugendliche und Erwachsenen eine inzestiöse Beziehung miteinander pflegen, etc….. All diese Aspekte können in verschiedenen Konstellationen auftreten, mit den verschiedensten Auswirkungen auf die beteiligten Individuen. Und das macht die Sache erstmal verdammt kompliziert. Das BVG hat hier versucht eine Schnittmenge zu finden und sich Expertenmeinungen eingeholt, die ganz klar darlegten, dass eben die meisten Fälle von Inzest nichts mit Liebe und Sexualität zu tun haben, sondern mit Gewalt, und Inzestkinder meist schweren Belastungen ausgesetzt sind. Der gesundheitliche Aspekt ist nur einer davon. Jedoch, wäre ein anderes Paar vor Gericht gestanden, wäre die Frage der Eugenik bei der Urteilsbegründung vielleicht gar nicht so sehr in den Vordergrund geraten.

    Ich selbst betrachte behinderte, oder kranke Menschen nicht als unwertes Leben. Das Gefahrenpotential besteht für mich weniger für die Gesellschaft, als für die Menschen die aus solchen Beziehungen hervorgehen. Denn es zeigen sich bei Inzestkinder mitunter auch schwerste Behinderungen, die kein selbstbestimmtes Leben ermöglichen und andere führen fast unweigerlich zum Tod des Kindes. (Ich weiß die Wahrscheinlichkeit solcher Extremfälle ist umstritten auch unter Experten.) Jetzt kannst du sagen, so lange die Eltern das Kind lieben ist doch alles in Ordnung. Aber das sehe ich nicht so. Gerade der Fall aus Zwenkau zeigt, dass der Bruder nur irgendein!! Kind von seiner Schwester wollte, dass nur irgendeinen!! gesundheitlichen Zustand aufweist, sonst hätte er nicht weiter gemacht Kinder zu zeugen sondern hätte um das Sorgerecht gekämpft. Schlussendlich ging es nur um egoistische Ziele, die Kinder waren (natürlich geliebt aber schlussendlich) nur Mittel zum Zweck. Pädagogische Beratung hätte da nichts gebracht.

    Auch bei Fällen, wo Inzestpaare es sich sehr genau überlegen ob sie ein Kind miteinander bekommen wollen, sage ich ganz klar:
    Ein Behinderter weiß was er seinem Kind „antut“ und ob dieses mit der Krankheit leben kann, die er an dieses weitergibt, den er oder sie kann ja auch damit leben. Er oder sie hat die Kompetenz zu entscheiden ein solches Kind bekommen zu wollen. Zudem: Ein Behinderter kann gar nicht anders als diese Krankheit weiterzugeben. Er hat keine Wahl wenn er oder sie sich fortpflanzen will, den die Krankheit ist ein Teil seiner selbst. Inzesttreibende haben eine Wahl aber, meiner subjektiven Meinung nach, nicht die Kompetenz. Für mich ist das eine ethische Frage, die vor allem auch auf meinen privaten Erlebnissen beruht.
    Jeder Mensch verdient den bestmöglichen Start ins Leben. Nicht selten (denn auch in anderen Fällen, nicht nur bei Inzest) überwiegt leider das eigene Ego.

    Zum zweiten Absatz: Richtig, nicht immer ist Strafe das Beste Mittel. Und hier könnte man wirklich noch mehr tun. Vielleicht sollte der Paragraph erweitert oder ergänzt werden?

    Oft (aber nicht immer!!) ist Inzest (der Akt) Folge von Problemen, das ist richtig, ja. Aus diesem Grund werden die Kinder, ihren Eltern auch mitunter (nicht immer) weggenommen, weil man der Ansicht ist, dass dieses Umfeld schädlich für sie sein könnte. Beim Fall aus Zwenkau kann man natürlich fragen ob das hier Sinn gemacht hat.
    Aber wie gesagt Knast ist nicht immer die beste Lösung. Genauso wie bei jugendlichen Straftätern, ist Inzest oft mehr ein Symptom.

    Es gibt auch Menschen, die vollziehen Inzest aus reiner Freude, ohne Liebe, sondern nur aus Spass am Sex wie bei einer Affäre. Betreiben keine Misshandlung,zeugen keine Kinder, und kommen in der Regel daher nicht vor den Strafrichter, da ihre Handlungen unbemerkt bleiben. Die Leute die vor den Strafrichter kommen sind meist! die, die es auch verdient haben.

    Antworten
  • 9. Besorgter  |  April 20, 2008 at 9:02 p

    Streich den letzten Satz. Wollte nur sagen, dass Menschen die mit Inzest keinen Schaden anrichten in der Regel! auch nicht vor Gericht landen.

    Antworten
  • 10. Mädchen aus Ostberlin  |  April 21, 2008 at 12:05 p

    Du schreibst:
    „Ich selbst betrachte behinderte, oder kranke Menschen nicht als unwertes Leben. [...] Denn es zeigen sich bei Inzestkinder mitunter auch schwerste Behinderungen, die kein selbstbestimmtes Leben ermöglichen und andere führen fast unweigerlich zum Tod des Kindes.“

    Und:
    „Gerade der Fall aus Zwenkau zeigt, dass der Bruder nur irgendein!! Kind von seiner Schwester wollte, dass nur irgendeinen!! gesundheitlichen Zustand aufweist, sonst hätte er nicht weiter gemacht Kinder zu zeugen sondern hätte um das Sorgerecht gekämpft.“

    Wenn du das behauptest, dann widersprichst du dir selbst. Denn mit der letzten Aussage implizierst du, dass du das Leben eines kranken Kindes unter das eines gesunden Kindes stellst, was ich als absolut inhuman und nicht nachvollziehbar empfinde.

    Deinem letzten Absatz kann ich entnehmen, dass du Inzest nur dann als verwerflich ansiehst, wenn Kinder aus ihm hervorgehen. Das mag ebenfalls eine deiner Meinungen sein, die ich persönlich strikt ablehne. Anmerkenswert ist aber, dass Paragraf 173 StGB es vorsieht, bereits den bloßen Sexualakt (geschützt oder ungeschützt sowie den Geschlechtsverkehr nachweislich zeugungsunfähiger Personen) unter Strafe zu stellen – wobei sowohl deine Begründung („Die Lebensrealitäten und Meinungen von Inzestkindern und Inzestopfern.“ ) als auch die des BVG („Bewahrung der familiären Ordnung“, Schutz der „Gesundheit der Bevölkerung“ ) in sich unschlüssig sind: denn selbst wenn nicht einmal die Möglichkeit der Zeugung von Kindern besteht, droht Strafe.

    Außerdem kann ich nur noch einmal betonen, dass die Ahndung sexuellen Missbrauchs bereits durch andere Strafgesetze geregelt ist. Daran darf und soll sich nichts ändern. Der vorliegende Antrag (und Beschluss) bezieht sich auf Fälle eines freien und selbstbestimmten Inzests.

    Antworten
  • 11. Besorgter  |  April 21, 2008 at 1:20 p

    Das ist deine Meinung. Aber was ich versucht habe zu sagen war das ein Mensch Verantwortung nicht nur gegenüber sich selbst sondern auch seinen Kindern, oder besser dem Leben an sich hat. Ich würde nie darauf kommen beispielsweise die Idee zu fördern behinderte Kinder sollten abgetrieben werden, wie es zum Beispiel Amnesty International mitunter tut, wenn sie sagt Frauen hätten ein grundlegendes Menschenrecht bei Inzest abzutreiben. Ist ein krankes Kind auf der Welt verdient es die volle Aufmerksamkeit und auch Respekt. Ich stelle kranke Menschen nicht gesunden Menschen unter, sondern kritisiere nur diejenigen, die für ihre eigenen Bedürfnisse mögliche Krankheit bereitwilligend in Kauf nehmen. Ich weiß es gibt andere Fälle, wie ältere Frauen, die noch ein Kind kriegen wollen und auch das kritisiere ich.

    Inhuman wird es dann wenn man die Rechte von Inzestkindern und Inzestopfern ignoriert. Und hier kommen wir zu deiner Aussage sexueller Missbrauch sei schon durch andere Strafgesetze geregelt, und § 173 sei widersprüchlich weil er den sexuellen Kontakt auch bei Unfruchtbarkeit etc. verbiete. Geh bitte mal auf die Website der Melina e.V, wenn du es nicht schon getan hast und betrachte dir dann auch die Berichte einiger Betroffener.
    http://www.melinaev.de

    Ach ja und versteh mich nicht falsch. Ich lehne persönlich jede Form von Inzest ab. Aus persönlicher Sicht ist es ähnlich wie Kannibalismus (der auch nicht immer mit Gewalt in Verbindung steht) eine kulturelle Grenzüberschreitung.

    „Der vorliegende Antrag (und Beschluss) bezieht sich auf Fälle eines freien und selbstbestimmten Inzests.“
    Der vorliegende Antrag fordert die Abschaffung von §173 StgB!!!

    Antworten
  • 12. Inhalt macht Programm « Mädchen aus Ostberlin  |  Mai 14, 2008 at 7:46 p

    [...] will ich den in meinem Blog schon reichlich diskutierten Antrag “Liebe legalisieren! Gegen Strafandrohung bei Inzest.” einbringen, der in Niedersachsen bereits einstimmig angenommen [...]

    Antworten
  • [...] mein Antrag, der an dieser Stelle heiß diskutiert worden ist, bereits im Frühjahr von der Landesmitgliederversammlung der GRÜNEN [...]

    Antworten

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